Für Eltern

Mitwirkung an der Erlenschule

Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, sich für die Belange ihrer Kinder – und damit auch für die Belange der Schule – zu engagieren. Besuchen Sie die Sitzungen der Klassenpflegschaften, die in der Regel in den ersten drei Wochen eines jeden Schulhalbjahres stattfinden. Hier erfahren Sie alles Wichtige aus der Klasse Ihres Kindes, wie Unterrichtsinhalte und -methoden, geplante Vorhaben, benötigte Materialien und Klassen-Organisatorisches.

Jeweils zwei Elternvertreter aus jeder Klasse werden als Mitglieder in die Schulpflegschaft gewählt, dem Elterngremium einer jeden Schule, in dem über die Arbeit der Schule informiert wird, Informationen die dann in die Elternschaft weiter getragen werden. Normalerweise tagt die Schulpflegschaft nach fünf Wochen eines jeden Schulhalbjahres. Aus dieser Schulpflegschaft werden die Elternvertreter der Schulkonferenz und die Vorsitzenden der Schulpflegschaft gewählt.

Die Schulkonferenz ist das höchste schulische Mitwirkungsorgan und berät über alle wesentlichen Belange einer Schule wie die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, Festlegung der beweglichen Ferientage, Durchführung von schulischen Veranstaltungen, die Genehmigung von Klassenfahrten, Beschlüsse zu Grundsatzfragen einer Schule und Vorschläge zur Besetzung von Schulleitungspositionen. Nach dem neuen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden auch neue Schulleitungen von der Schulkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz setzt sich aus je drei Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums zusammen, den Vorsitz hat die Schulleitung. Auch diese Konferenz tagt in der Regel zweimal im Schuljahr.

Nutzen Sie bitte alle Möglichkeiten der Mitwirkung an der Erlenschule, damit viele Eltern sich an der Arbeit für Ihre Kinder beteiligen und unterstützen Sie so die Schule bei ihrem Bildungsauftrag.

Die aktuellen Zusammensetzungen der schulischen Gremien an der Erlenschule finden Sie unter dem Punkt »Unsere Schule, Gremien .